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das Verzinsen)

См. также в других словарях:

  • verzinsen — V. (Aufbaustufe) jmdm. Zinsen für etw. zahlen Beispiele: Das Darlehen ist mit 8% verzinst. Verbraucherkredite verzinsen sich mit 10% …   Extremes Deutsch

  • verzinsen — ver|zin|sen [fɛɐ̯ ts̮ɪnzn̩]: 1. <tr.; hat Zinsen in bestimmter Höhe (für etwas) zahlen: die Bank verzinst das Geld mit fünf Prozent. 2. <+ sich> Zinsen bringen: das Kapital verzinst sich gut, mit sechs Prozent. * * * ver|zịn|sen 〈V.;… …   Universal-Lexikon

  • Verzinsung — Aufwand; Ertrag; Aufschlag; Abgabe; Zins * * * Ver|zịn|sung 〈f. 20〉 1. das Verzinsen 2. das Sichverzinsen ● Verzinsung zu 5 % * * * Ver|zịn|sung, die; , en: das [Sich]verzinsen. * * * Verzinsung …   Universal-Lexikon

  • Arbeitsrecht (Deutschland) — Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und …   Deutsch Wikipedia

  • Leaning Brick Pile — Das Leaning Brick Pile (deutsch: Schiefer Ziegelturm) ist ein Instrument des strategischen Controllings, um das Portfolio eines Unternehmens aus Sicht des Shareholder Value zu analysieren. Dabei werden Marktwert und Buchwert der Strategischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Exponentielles Wachstum — Das Diagramm zeigt, wie exponentielles Wachstum (grün) sowohl lineares (rot) als auch kubisches (blau) Wachstum übertrifft. Lineares Wachstum: f(x) = 50x …   Deutsch Wikipedia

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zinsanpassungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer Kurztitel: Zinsanpassungsgesetz Abkürzung: KredAAG, ZinsAnpG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stadtschnellbahnen — Stadtschnellbahnen. Inhalt: 1. Allgemeines; 2. Grundsätze für die Netzgestaltung; 3. Bahnhofsformen; 4. Bauweise der Schnellbahntunnel; 5. Betrieb und Verkehr; 6. Fahrpreise; 7. Wirtschaftsformen. 1. Allgemeines. Die Entwicklung der Großstädte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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